Die Oberaufsichtskommission (OAK) hatte die erste Fassung des Berichts im August 2011 behandelt und dem Grossen Rat beantragt, den Bericht mit einer Planungserklärung zur Kenntnis zu nehmen. Als ein überparteilicher Rückweisungsantrag eingereicht wurde, der die Anliegen der OAK aufnahm, zog die Kommission ihre Planungserklärung zurück. Das Parlament hiess den Rückweisungsantrag mit 121 Ja zu 2 Nein bei einer Enthaltung gut. Mit dem Antrag erteilte der Grosse Rat den Auftrag, Zahlen zu den effektiven Spareffekten und Mehrkosten nachzureichen. Inzwischen liegt der überarbeitete und ergänzte Bericht zur erneuten Behandlung im Grossen Rat vor.
Die OAK hat den überarbeiteten Bericht behandelt und beantragt dem Grossen Rat, diesen zur Kenntnis zu nehmen. Diesem Entscheid ist eine längere Diskussion mit dem Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor vorangegangen. Die Kommission wollte wissen, inwiefern sich die Mehrkosten, die bei beiden Reformvorhaben gegenüber den ursprünglichen Prognosen angefallen sind, nach Ursachen aufschlüsseln lassen. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass der Aufwand für eine solche Aufschlüsselung sehr gross wäre. Zudem würde eine minutiös durchgeführte Aufschlüsselung nur scheinbar genaue Resultate liefern – eine klare, d.h. nicht mehr oder weniger willkürliche Abgrenzung, welcher Kostenanteil welcher Ursache zuzuweisen ist, ist in vielen Fällen gar nicht möglich.
Aus diesem Grund findet es die Kommission problematisch, dass der Bericht mit detaillierten Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der beiden Reformen aufwartet, ohne diese Abgrenzungsproblematik zu thematisieren; das heisst, ohne zu deklarieren, dass es sich bei den vorgelegten Zahlen notgedrungen nur um relativ grobe, mit der nötigen Vorsicht zu geniessende Schätzungen handeln kann.
